Fazit

Aus heutiger Sicht und bei Betrachtung aller uns vorliegenden Dokumente kommen wir zu dem Schluss, dass die Stadt sehr wohl schon vor unserem Kauf die Absicht hatte, sich in die Eigentumsposition zu bringen, auch wenn noch nicht fest stand, auf welchem Weg genau. Bereits 2007 finden sich in den Planungen der Stadt die Flächen für Fa. Klumpp, die jedoch nicht bereit war, ohne städtische Hilfe selbst zu kaufen. Die Stadt wiederum wollte vermutlich das Gelände umsonst haben, nebst Haftung der Verkäufer, was wiederum diese nicht wollten.

Als wir im Februar 2009 kurz vor einem Kaufabschluss standen, hat vermutlich BM Föll die Chance und Möglichkeit erkannt, über das Vorkaufsrecht günstig an das Gelände zu kommen, unter Inkaufnahme einer abenteuerlichen Haftungbefreiung der Verkäufer, zu Lasten des Steuerzahlers, was im direkten Kauf kaum möglich gewesen wäre, jedenfalls nicht bei den zunächst geschätzten 9 Mio. Euro Kosten für die Sanierung. Das wird ihn vermutlich zu der Zusicherung bewogen haben, am 27.2.2009, gegenüber einer Anwältin der Verkäufer, dass die Stadt kein Vorkaufsrecht ausüben wolle, um den gewünschten Kaufabschluss nicht zu gefährden. Der Kaufpreis war nicht nur, aber auch deshalb sehr günstig, weil Teile der Grundstücksgemeinschaft Sympathie mit unserer Konzeption und unseren Sozialprojekten hatten.

Unsere ursprüngliche Konzeption, die „Kleine Lösung“ wurde, nachdem wir gekauft hatten, abgelehnt. Ob berechtigt oder nicht, kann dahin gestellt bleiben. Um dennoch zu einer einvernehmlichen Lösung zu kommen, hatten wir alles daran gesetzt, um mit unserer „Großen Lösung“, also mit dem städtebaulichen Rahmenplan von Prof. Lamott unter Einbeziehung der Forderungen des AFU und dem Angebot eines Kapitalnachweises die Anforderungen der Stadt zu erfüllen. Diese Planung wurde spätestens ab Mai 2010 öffentlich, sowie auch auf den verschiedenen Ebenen der Stadt vorgestellt. Trotzdem setzte die Stadt ihre Blockadehaltung fort, was wir uns nur damit erklären können, dass die Stadt letztlich andere Ziele mit der Ausübung des Vorkaufsrechts verfolgte.

Die Stadt hätte immerhin die Möglichkeit gehabt, uns vor dem Kauf klaren Wein einzuschenken, uns über ihre Absichten zu informieren und nicht zu täuschen; dass sie von unserer Kaufabsicht nichts wusste, ist schlichtweg unwahr, das ergibt sich aus Unterlagen, Zusammenhängen und Aussagen. Die andere Möglichkeit wäre gewesen, die für Fa. Klumpp und die Stadt verpasste Chance zu akzeptieren und unsere Projektentwicklung zu unterstützen. Oder sie hätte schlicht selbst kaufen können, von der Grundstücksgemeinschaft.

Wir halten es für einen Missbrauch hoheitlichen Handelns und der damit verbundenen Möglichkeiten, wenn die Stadt uns „enteignet“ (Vorkaufsrecht) um anschließend einer anderen Firma, die selbst nicht kaufen wollte, zu Lasten des Steuerzahlers kostspielig sanierte Flächen zu übertragen. Ein Vorkaufsrecht für die Verschiebung von privat zu privat ist rechtlich nicht vorgesehen und unter Gesichtspunkten eines fairen Wettbewerbs inakzeptabel.

Denkbar wäre auch, unabhängig von Fa. Klumpp, dass die Stadt das Areal und die damit verbundene Wertschöpfung lieber solchen Investoren und Firmen zukommen lassen will, mit denen sie ein engeres Vertrauensverhältnis als mit uns pflegt.

Zu unserer Klagerücknahme hat uns letztlich ein weiteres Verfahren bewogen, anhängig beim Landgericht Stuttgart, geführt von der Grundstücksgemeinschaft Schoch, mit dem Ziel einer Vertragsauflösung, welches aber – nach unserer Überzeugung - von der Stadt lanciert wurde. Bei einem Streitwert von 3 Mio. Euro sind zum einen die Prozesskosten sehr hoch, zum anderen hat uns die enorme Irrationalität der städtischen Argumentation, - sofern überhaupt argumentiert wurde - , und die Überzeugung, dass die Stadt letztlich völlig andere Motive als die genannten verfolgte, zu dieser Entscheidung bewogen.

Das Ergebnis auf unserer Seite:
viereinhalbjährige harte Arbeit auf allen Ebenen von zahlreichen Beratern, Fachleuten, Planern, Architekten und Projektpartnern, die mit dem Ziel angetreten waren, eine Brachfläche zu entwickeln und vor allem inhaltlich ein gutes Projekt zu realisieren. Der wirtschaftliche Schaden ist immens und wird noch zu beziffern sein.

Das Ergebnis auf städtischer Seite:
Die Stadt hat durch ihr Handeln dem Käufer des Areals die Projektentwicklung unmöglich gemacht und trägt die Verantwortung dafür, dass das Areal über Jahre nicht vernünftig genutzt werden konnte und für die daraus resultierenden Verluste; sie muss mindestens 7 Mio. Euro investieren, also öffentliche Mittel, die dringend andernorts hätten gebraucht werden können; sie hat ohne Not zwei Haftende aus der Haftung entlassen, nämlich den Käufer, sowie die Verkäufer; sie hat zudem in einem Nachtragsvertrag eine noch weiter gehende Haftung ohne Not übernommen, die Sanierung der Abstromfahne vom Schoch-Areal sowie die Übernahme aller Ansprüche, die daraus resultieren können. Immerhin wurden Nachbargrundstücke durch den Abstrom ebenso kontaminiert. Die Stadt hat zu verantworten, dass über Jahre Chrom 6 und CKW vom Gelände im Grundwasser abströmen konnten. Sie hat weder die Eigentümer in Anspruch genommen, noch hat sie selbst zur Gefahrenabwehr eine Filteranlage betrieben, was sie ohne weiteres hätte tun können und müssen. Offensichtlich waren ihr andere Ziele wichtiger; sie hat einen enormen Aufwand betrieben, finanziell und personell, um ihre Ziele einer Lackfabrik vor dem Bahnhof und wahrscheinlich die Beteiligung weiterer genehmer Partner.

Wir behalten uns weitere rechtliche Schritte vor, wie die Geltendmachung eines Vertrauensschadens.

Eine Heilung kann darin bestehen, dass wir die Möglichkeit bekommen, unsere „Große Lösung“ auf eigene Kosten umzusetzen. Dazu sind wir - nach wie vor - bereit.

Jens Loewe (für die Projektgruppe)
Ostendstrasse 106
70188 Stuttgart
Tel. 0711 - 48 76 42
Fax: 0711 - 48 74 69
Mail: infobormann-loewe.de
Web: www.bormann-loewe.de
Web: www.schoch-areal.de

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