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Pressemitteilung

Stuttgart, Dienstag, den 28.6.2011

Das Schoch-Areal - Tricksen, Täuschen und „Enteignen“

Eine kleine Geschichte über Stadtplanung und Grundwasserschutz

Nicht vor einem Jahr, nicht vor einem halben Jahr und auch nicht vor wenigen Wochen, sondern am 14.6.2011 haben wir unsere Klage beim Verwaltungsgericht Stuttgart gegen die Ausübung eines Vorkaufsrechts der Stadt Stuttgart zurückgezogen. Damit wird das Vorkaufsrecht wirksam und infolgedessen die Stadt Eigentümerin des Areals, wenn auch mit sehr zweifelhaften Methoden. Das jedenfalls ist unsere Überzeugung. Unser Eindruck ist, dass wir vorsätzlich von der Stadt getäuscht wurden, unter Inkaufnahme eines immensen ideellen und finanziellen Schadens auf unserer Seite und auf Seiten der Öffentlichkeit, also der Steuerzahler. Deshalb halten wir es für wichtig, im Nachfolgenden die einzelnen Aspekte nochmals im Detail aufzuzeigen. Damit wollen wir erklären, wie wir zu dieser Einschätzung und zu einem so schwerwiegenden Vorwurf kommen.

Inhalt:

Die Pressemitteilung vom 28.06.2011 zum Download als PDF